Whistleblowing
Zum Schutz Ihrer Organisation

Mit dem GvD Nr. 24/2023 wurde eine neue Regelung des Hinweisgeberschutzes eingeführt

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 10. März 2023 hat Italien die Richtlinie (EU) 2019/1937 des. Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht undgegen nationale Rechtsvorschriften melden, umgesetzt. Das bedeutet, dass Sie jetzt in Ihrer Organisation jene Personen schützen können, die Straftaten und Verstöße melden.

Welchen Schutz bietet das neue Gesetz und welche Pflichten ergeben sich daraus?

Mit dem neuen Gesetz erhalten alle Mitarbeitenden, nicht nur Arbeitnehmer/innen, sondern auch Anteilseigner, Inhaber einer Mehrwertsteuernummer, Praktikanten und Freiwillige die Möglichkeit, Fehlverhalten zu melden.

Das Gesetz schließt beispielsweise Straftaten ein wie Bestechung, Betrug, Verletzung des Ethikkodex, Fälschung von Finanzberichten, Industriespionage, Diebstahl, Unterschlagung und Sexualstraftaten. Die Organisation muss daher interne telefonische und schriftliche Meldekanäle einrichten, die die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der beteiligten Person und der in der Meldung genannten Person sowie des Inhalts der Meldung und der entsprechenden Unterlagen wahren. Dazu ist der Betrieb des Meldeweges einer Person oder internen Dienststelle oder einer externen Stelle zu übertragen, wobei die betreffenden Personen die Auflagen der Unabhängigkeit erfüllen und speziell geschult sein müssen.

Schließlich muss die Organisation verfahrensrechtliche Verpflichtungen einhalten, das interne Personal informieren, eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person senden und die Unterlagen bis zu einer bestimmter Fristen aufbewahren.

Auf Anfrage ermitteln wir gerne mit Ihnen in einem Beratungsgespräch die beste Lösung für Sie und Ihre Organisation.

Warum Sie Reggiani Consulting wählen sollten?

Um sicherzustellen, dass der Dienst von einem vom Unternehmen unabhängigen Partner erbracht wird, der – wie vom Gesetz gefordert – in der Lage ist, die Vertraulichkeit der Identität und der Informationen der hinweisgebenden Person zu wahren.

Denn ein Anbieter mit einem Team von Juristen und Anwälten kann Ihr Unternehmen beurteilen, gründlich analysieren und beraten, wie es mit der Meldung einer möglichen Straftat umgehen soll.

Der Mehrwert liegt nicht so sehr in der Bereitstellung eines Meldekanals (E-Mail-Box, gebührenfreie grüne Nummer oder spezielle Software), sondern in der Beratung und Bearbeitung der Meldungen

Was wir für Sie tun können

WIR AKTIVIEREN DAS AUSGELAGERTE MELDESYSTEM.
SIE WÄHLEN DIE ZU IHRER ORGANISATION PASSENDEN MODALITÄTEN

Für Organisationen mit unter 250 Arbeitnehmern/innen

  • Aktivierung eines Systems zur Entgegennahme von schriftlichen Meldungen per E-Mail außerhalb der Domain des Unternehmens.

  • Aktivierung eines Kanals für die Entgegennahme mündlicher Meldungen über ein Voice- Messaging-/Anrufbeantworter-System mit einer gemeinsamen gebührenfreien grünen Nummer, die rund um die Uhr aktiv ist.

Für Organisationen mit 250 und mehr Arbeitnehmern/innen

  • Aktivierung eines Systems zur Entgegennahme schriftlicher Meldungen über ein spezielles E-Mail-Postfach außerhalb der Domain des Unternehmens.

  • Aktivierung eines Kanals für die Entgegennahme mündlicher Meldungen über ein Voice- Messaging-/Anrufbeantworter-System mit einer eigenen gebührenfreien grünen Nummer, die rund um die Uhr aktiv ist.

Immer inkludierte Leistungen

  • Rechtskonforme Bearbeitung der per E-Mail und telefonisch eingegangenen Meldungen.
  • Datenschutz-Information für Mitarbeitende.
  • Whistleblower-Verfahren für alle Mitarbeitenden.

Optional aktivierbare zusätzliche Dienste

  • Telefon-Hotline mit speziell geschultem Mitarbeiter (während der Bürozeiten).
  • Bereitstellung einer Fachkraft für Anfragen „für ein persönliches Treffen” und Entgegennahme der Meldung.
  • Integration des neuen Hinweisgebersystems in das Organisations- und Kontrollmodell (MOG 231), sofern in der Organisation bereits vorhanden.